Mit rund 12.600 Einwohnern ist Preußisch Oldendorf die kleinste Kommune im ostwestfälischen Kreis Minden-Lübbecke im Regierungsbezirk Detmold. Jahrhundert schriftlich erwähnt und 1719 zur Stadt erhoben. 1806 wurde dem Ortsnamen (amtlich 1815) der Zusatz „Preußisch“ zwecks besserer Unterscheidung im Bahn- und Postverkehr hinzugefügt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
12.375 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32361
Vorwahlen
05742, 05743 (Hedem)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Engershausen, Harlinghausen, Offelten
Adressen:
1. Stadt Preußisch Oldendorf, Am Markt 1, 32361 Preußisch Oldendorf
2. Bürgeramt Preußisch Oldendorf, Am Markt 1, 32361 Preußisch Oldendorf
3. Ordnungsamt Preußisch Oldendorf, Am Markt 1, 32361 Preußisch Oldendorf
Gemeinde Preußisch Oldendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das umstrittene Bauprojekt in Preußisch Oldendorf, das ursprünglich 95 Wohnungen und sieben Häuser vorsah, steht vor rechtlichen Risiken, die eine Entscheidung notwendig machen. Die Stadt hat einen Bebauungsplan mit einem gemäßigteren Rahmen erstellt, der nur 40 Wohneinheiten vorsieht. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im August 2024 statt.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.