Oldendorf wurde erstmals im 10. 1806 wurde dem Ortsnamen (amtlich 1815) der Zusatz „Preußisch“ zwecks besserer Unterscheidung im Bahn- und Postverkehr hinzugefügt. Jahrhundert schriftlich erwähnt und 1719 zur Stadt erhoben
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
12.375 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32361
Vorwahlen
05742, 05743 (Hedem)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Engershausen, Harlinghausen, Offelten
Adressen:
1. Stadt Preußisch Oldendorf, Am Markt 1, 32361 Preußisch Oldendorf
2. Bürgeramt Preußisch Oldendorf, Am Markt 1, 32361 Preußisch Oldendorf
3. Ordnungsamt Preußisch Oldendorf, Am Markt 1, 32361 Preußisch Oldendorf
Gemeinde Preußisch Oldendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das umstrittene Bauprojekt in Preußisch Oldendorf, das ursprünglich 95 Wohnungen und sieben Häuser vorsah, steht vor rechtlichen Risiken, die eine Entscheidung notwendig machen. Die Stadt hat einen Bebauungsplan mit einem gemäßigteren Rahmen erstellt, der nur 40 Wohneinheiten vorsieht. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im August 2024 statt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.